Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Anmeldung
-
Zur Teilnahme berechtigt sind: Kinder und Jugendliche, die der Zielgruppe des Lagers entsprechen.
Ausnahmen bedürfen einer mündlichen Absprache mit Tanja Moser und Daniel Moser.
-
Kinder und Jugendliche, die einer besonderen Betreuung bedürfen, können nur nach vorheriger
Absprache mit dem Lagerleiter an den Lagern teilnehmen
-
Voraussetzung für eine Teilnahme ist:
- Vorhandene Unfall-, Haftpflichtversicherung und Krankenkasse
- Vollständig ausgefülltes Notfallblatt liegt der Anmeldung bei
- Bei Minderjährigen übernimmt der Erziehungsberechtigte die Haftung
- Sie erlauben der Tier-Arche jegliche Bild- und Tonaufnahmen aus dem Lager zur Illustration im
Internet, für Drucksachen oder weitere Produkte zu verwenden.
-
Mit Ihrer Anmeldung bieten Sie der Tier-Arche den Abschluss eines Lagervertrages verbindlich an.
Die Anmeldung kann online oder schriftlich vorgenommen werden.
-
Auf Wunsch erhalten Sie eine Bestätigung per E-Mail.
2. Bezahlung
-
Die Bezahlung muss vor dem Anreise Datum erfolgen via Kontoüberweisung.
-
Das Kind ist erst mit dann Definitiv Angemeldet wenn das Geld einbezahlt und bei uns auf dem Konto ist
3. Leistung
-
Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich aus der Lagerbeschreibung, den allgemeinen Informationen in der Lageranmeldung und Internet (www.tier-arche.ch). Die Leistungen beinhalten in der Regel Betreuung, Unterbringung, Verpflegung, sowie Programmgestaltung (alles inklusive).
-
Kosten infolge Krankheit, Unfall oder Sachbeschädigungen des Teilnehmenden sind durch diesen zu tragen. Wir empfehlen deshalb, sich entsprechend zu versichern.
-
Die Tier-Arche kommt nicht für verlorene oder vergessene Gegenstände auf. Wir empfehlen alle Gegenstände mit dem Namen des Teilnehmers zu beschriften.
4. Rücktritt des Teilnehmer
-
Der Rücktritt vor Lagerbeginn ist jederzeit möglich und sollte schriftlich erfolgen (tier-arche, Hämelbach 375, 3555 Trubschachen). Massgebend für den Rücktrittszeitpunkt ist der Eingang der Rücktrittserklärung. Tritt der Teilnehmer vom Vertrag zurück, verliert die Tier-Arche den Anspruch auf die vereinbarten Lagerkosten.
-
Wird ein Lager durch einen Teilnehmer abgebrochen, besteht kein Recht auf Rückerstattung der
Restsumme oder weiteren daraus entstehenden Aufwendungen.
5. Leistung
-
Die Tier-Arche behält sich das Recht vor, Aktivitäten bis vier Wochen vor dem Anlass abzusagen. Die
gesamten Lagerkosten werden zurückerstattet. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen.
Wird ein Lager durch höhere Gewalt abgebrochen oder kann gar nicht erst durchgeführt werden,
besteht kein Recht auf Rückerstattung der Restsumme oder weiteren daraus entstehenden Aufwendungen.
-
Ohne Einhaltung einer Frist kann die Tier-Arche bei grob ungebührlichem Verhalten des
Teilnehmers den Vertrag kündigen. Dies gilt insbesondere bei Verstoss gegen das Jugendschutzgesetz, bei grobem
Verstoss gegen die Ordnungsregeln der Unterbringung oder die Regeln der Lagerbetreuer.
Der Lagerleiter ist berechtigt, in einem solchen Fall den Teilnehmenden von seinen Eltern bzw.
Erziehungsberechtigten abholen zu lassen oder kostenpflichtig mit Begleitung nach Hause zu bringen.
-
Verschwiegene Krankheiten, vorsätzlich falsche Angaben oder unzumutbare
Verhaltensauffälligkeiten während der Lager können zum Ausschluss von der Teilnahme führen.
6. Gerichtsstand
-
Bei allfälligen Rechtsfragen ist der Gerichtsstand Trubschachen zuständig. Geltendes Recht ist das schweizerische Recht.
7. Veranstalter
-
tier-arche
Tanja und Daniel Moser
Hämelbachboden 375
3555 Trubschachen